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Gärrestlager

Gasdichtes Gärrestlager mit Doppelmembran-Tragluftdach

Im 2-Behältersystem der NQ-Hofbiogasanlagen ist der zweite Behälter als gasdicht abgedecktes Gärrestlager konzipiert. Dies ist nötig da bei Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) der Gesetzgeber eine durchschnittliche Verweildauer des Gärsubstrates von mindestens 150 Tagen in gasdichten Behältern vorschreibt.

Da das Gärrestlager nicht beheizt werden muss entsteht kein Wärmeverlust durch eine Abdeckung des Behälters mit einer Folienhaube und wird gleichzeitig als Gasspeicher für die Biogasanlage verwendet.

gaerrestlager beschreibung
NQ-Hofbiogasanlagen

Gasdichtes Gärrestlager mit Betondecke

Im NQ-Biogasanlagen-Konzept für größere Biogasanlagen favorisieren wir aus unserer langjährigen Erfahrung heraus ein Gärrestlager mit einer Betondecke. Größter Vorteil ist die Haltbarkeit dieser Form der Behälterabdeckung und es entstehen keinerlei Druckschwankungen durch Wettereinflüsse von außen.

Mit dem Bau einer Biogasanlage wird eine Zukunftsentscheidung für die nächsten 20 Jahre getroffen, deshalb sollte auch in diesen Zeiträumen gedacht und geplant werden. Da bei größeren Biogasanlagen größere Investitionen zu tätigen sind, fallen die höheren Erstellungskosten einer Betondecke nicht so ins Gewicht wie bei den Hofbiogasanlagen, welche die Folienhaube sowieso als Gasspeicher benötigen.

Günstiger ist gerechnet auf 20 Jahre nicht gleich billiger.

Gaerrestlager Betondecke Beschreibung
NQ-Hofbiogasanlagen

Bestehendes Gärrestlager

Bei Biogasanlagen die 100% Gülle und Mist vergären, fällt die 150-Tage-Regelung für das Gärsubstrat im gasdichten Raum weg. Aus diesem Grund kann ein schon auf der Hofstätte befindliches Güllelager, ob abgedeckt oder offen als Gärrestlager in die Biogasanlage mit eingebunden werden. Dies ist natürlich eine erhebliche Veringerung der Investitionskosten.

gaerrestlager offen
NQ-Hofbiogasanlagen
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