NQ - Flexibilisierung / Erweiterung
Wir bringen Sie an Ihr Ziel!
Wir beraten Sie gerne in Sachen Gassysteme, Elektroeinbringung, Zertifizierung, Bauplanung, Heizungsplanung, Wärmeenergiemanagement.
Im EEG 2017 wurde die Förderung zur Flexibilisierung von Biogasanlagen übernommen. So stehen die Betreiber von Biogasanalgen vor einigen Überlegungen in Bezug auf neue Investitionen. Ob der Wechsel in die Anschlussförderung nach Auslaufen der 25-jährigen EEG-Vergütung ansteht, oder steht die Anschaffung eines neuen BHKW ins Haus. Beides sollte wohl überdacht werden, nicht nur ob der Wirtschaftlichkeit auch die individuelle Situation jeder einzelnen Biogasanlage spielt hierbei eine große Rolle.
Wir von der NQ-Anlagentechnick beraten und begleiten Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Weg.
Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen
Der Anspruch nach § 50 des EEG 2017 beträgt für die Bereitstellung Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird und Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas, deren anzulegender Wert durch Ausschreibungen ermittelt worden ist. Jedes kW Zusatzleistung wird nach EEG 2017 für Neuanlagen mit jährlich 40 Euro für maximal 10 Jahre vergütet.
Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen
Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Stromaus Biogas, die nach dem am 31. Juli 2014 geltenden Inbetriebnahmebegriff vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen worden sind, können ergänzend zu einer Veräußerung des Stroms in den Veräußerungsformen einer Direktvermarktung von dem Netzbetreiber eine Prämie für die Bereitstellung zusätzlich installierter Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung (Flexibilitätsprämie) verlangen. Der Anspruch nach Satz 1 beträgt 130 Euro pro Kilowatt jährlich.
Berechnungsformel:
Zusatzleistung [kW] = Installiere Leistung [kW] – (1,1* x Bemessungsleistung [kW])
* Die 1,1 entsprechen dem Korrekturfaktor der Bemessungsleistung bei BHKW´s die mit Rohbiogas betrieben werden für Biomethan-BHKW´s beträgt dieser 1,6.
Die Bemessungsleistung unterliegt jährlichen Schwankungen und die Höhe der Prämie wird nach Ablauf des Abrechnungsjahres immer wieder neu ermittelt. Während des Jahres erhält der Anlagenbetreiber lediglich Abschlagszahlungen.
Zwei Nebenbestimmungen sind für die Prämie maßgeblich:
Die Bemessungsleistung muss mindestens 20 % der installierten Leistung betragen und die Zusatzleistung, für die die Prämie bezahlt wird, beträgt maximal 50 % der installierten Leistung.
Hier steckt die Tücke im Detail und die Biogasanlage kann schnell die Konformität zum EEG nicht erreichen. Deshalb ist es unabdinglich sich professionellen Rat einzuholen, damit das Projekt auch zum Erfolg führt.