NQ - Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen incl. TRGS 529

Laut der aktuellen TRGS 529 (Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas) ist die Teilnahme an einer eintägigen Auffrischungsschulung alle 4 Jahre nachzuweisen.

Die Schulung dient verantwortlichen Personen von Biogasanlagen und deren Vertretung zur Auffrischung der bereits vorhandenen Kenntnisse, welche sie bereits in einem zweitägigen Grundkurs gem. TRGS 529 erworben haben.

Ziel dieser Auffrischungsschulung ist es, die Teilnehmer über Neuerungen im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien zu informieren.

Mit einem praktischen Übungsteil und der Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, richtet sich diese Auffrischungsschulung besonders an den sicheren Betrieb von Biogasanlagen.

Zur Teilnahme an der Auffrischungsschulung ist zugelassen, wer nachweislich an einer zweitägigen Grund­schulung nach TRGS 529 (mit Kenntnisnachweis) teilgenommen hat.

Wir schulen Sie je nach Bedarf in einer 2-tägigen Grund- und/oder einer 1-tägigen Auffrischungsschulung.

*Inhalte werden unterrichtet nach bundesweitem Konzept des

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Die Biogasanlagen Schulungen beinhalten Schulungsunterlagen, Mittagessen, Verpflegung in den Kaffeepausen und die Getränke im Seminarraum.

Anmeldung Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen

(AGBs für Betreiberschulung)

  • AS: Schulung ist in Vorbereitung, Termine werden schnellstmöglich bekanntgegeben, bei Interesse können Sie sich gern vorab anmelden (Anmeldung)
  • GS:Schulung ist in Vorbereitung, Termine werden schnellstmöglich bekanntgegeben, bei Interesse können Sie sich gern vorab anmelden (Anmeldung)

AS = Auffrischungsschulung (1-tägig)/ GS = Grundschulung (2-tägig)


Auf Ihre Teilnahme freut sich
das Team der NQ-Anlagentechnik GmbH



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